Aktuelles und Wichtiges

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Ergebnisse der BAGSO-Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“

Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben, stoßen in nahezu allen Lebensbereichen auf Schwierigkeiten. Das ist das Ergebnis der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, an der mehr als 2.300 Menschen ab 60 Jahre teilgenommen haben. Die BAGSO-Studie gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Erfahrungen von Ausgrenzung ältere Erwachsene ohne Zugang zum Internet machen und welche Le-bensbereiche betroffen sind. Besondere Schwierigkeiten bereitet demnach die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und von Bürgerdiensten sowie des Bankensektors. Betroffen sind nicht nur Ältere, die das Internet gar nicht nutzen, sondern auch diejenigen, deren digitale Kompetenzen für die oft komplexen Anforderungen nicht ausreichen.

Die Digitalisierung und die damit verbundene Streichung nicht-digitaler Angebote wird auch im Gesundheits- und Pflegebereich als belastend erlebt. Dies betrifft zum Beispiel Arztpraxen, die zur Terminvergabe nur noch schwer telefonisch erreichbar sind, sowie den Zugang zum Impfen und Testen in der Pandemie. Im Freizeit- und Kulturbereich sind Ticketbuchungen ohne Internet kaum noch möglich, genau wie die Buchung von Fahrkarten sowie Fahrplanauskünfte im Bereich Mobilität. Verträge können häufig nur noch digital abgeschlossen werden oder der Abschluss auf dem Papierweg ist mit mehr Kosten verbunden. Aus den Schilderungen der Befragten wird deutlich, dass sie sich dadurch ausgegrenzt und diskriminiert fühlen. Dringend gewünscht und benötigt werden weiterhin klassische Zugangswege: telefonisch, postalische und persönliche Erreichbarkeit und gedruckte Materialien und Formulare.

„Wer möchte, dass ältere Menschen sich souverän durch das Gesundheits- und Pflegesystem bewegen, durch Techniknutzung länger selbstbestimmt und autonom leben können und als Bürgerinnen und Bürger gut informiert an Gesellschaft und Politik partizipieren, der muss einfache und verständliche digitale Lösungen entwickeln wie auch nicht-digitale Zugänge aufrechterhalten. Die große Zahl von Rückmeldungen auf unsere Umfrage zeigt, wie drängend das Problem ist“, so Regina Görner.

Die Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ wurde von der BAGSO von Mai bis Juli 2022 durchgeführt. Kern der Befragung war die offene Frage nach Situationen im Alltag, die ohne Internet Schwierigkeiten bereiten. Der Ergebnisbericht kann un-ter der Telefonnummer 0228 /24 99 93 – 0 oder online bestellt werden. Er kann zudem unter www.bagso.de heruntergeladen werden.

 

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BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“

Abgesehen vom Thema Pflege bieten nur wenige Kommunen Beratung und Unterstützung im Alter an, wie eine Studie der BAGSO am Beispiel von 33 Kommunen 2021 aufgezeigt hat. Mancherorts wird eine offene Altenarbeit nach § 71 SGB XII überhaupt nicht umgesetzt. In anderen Kommunen werden im Einzelfall Geldleistungen gewährt. Das Rechtsgutachten kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass Städte und Kreise verpflichtet sind sicherzustellen, dass Beratung und Unterstützung „jedenfalls auf einem Mindeststandard“ wirksam erbracht werden können. Andernfalls drohten die Ansprüche nach § 71 SGB XII ins Leere zu laufen. Dabei müssten die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern könnten sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen.

Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern. Vor allem auf der Ebene der Länder sind demnach ergänzende bzw. konkretisierende Regelungen möglich. Dem Bundesgesetzgeber erschwere das sogenannte Durchgriffsverbot weitergehende Regelungen. Möglich wäre es aber, eine Einrichtung zu schaffen, die – vergleichbar der Bundesstiftung Frühe Hilfen – zur Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe beitragen könnte. Die BAGSO ruft Bund und Länder auf, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die offene Altenhilfe zu befördern und damit auch gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen.

Das Rechtsgutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Johannes Hellermann, der an der Universität Bielefeld einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht innehat. Gefördert wurde die Untersuchung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Zum Rechtsgutachten „Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII und der rechtliche Rahmen für ihre Weiterentwicklung“

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Vorschlag des Arbeitskreises (AK) Pflegeversicherung zur
Änderung der Pflegeversicherung für die Mitgliederversammlung am 16. November 2021 in Essen

Einführung und Hintergrund
Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) ist eine von Parteien, Verbänden, Leistungsträgern und -anbietern unabhängige Organisation. Sie vertritt die Interessen Älterer und setzt sich daher auch für die von Pflege betroffenen älteren Menschen und deren Angehörige ein, wobei sie dabei auch andere von Pflege betroffene Altersgruppen mit im Blick hat.
Seit den Anfängen der Pflegeversicherung (die am 01. Januar 1995 in Kraft trat) beteiligt sich die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) kontinuierlich mit Stellungnahmen auf verschiedenen Ebenen, mit Anträgen aus der Mitgliederversammlung, in Redebeiträgen, in Gremien und mit Pressemitteilungen kritisch konstruktiv am Umsetzungsprozess des hart erstrittenen Gesetzes, inklusive aller bisherigen Reformen dazu.
Dieses 1995 als „fünfte Säule der Sozialversicherung“ vorgestellte Gesetz, mit dem erstmalig das Prinzip der paritätischen Finanzierung aufgehoben wurde, war dessen ungeachtet eine Errungenschaft, denn, so Rudolf Dressler (1994): „Es gab ja vorher nichts. Gar nichts!“
Auch wenn die seit 1995 geltende Pflegeversicherung vor dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte einerseits als ein positiver Ansatz zu bewerten ist, zeigen sich andererseits von Anfang an gravierende Fehlstellungen.
Vor allem wird dies in der Verfehlung eines mit der Pflegeversicherung verbundenen herausgehobenen wichtigen Ziels deutlich, nämlich Armut durch Pflegebedürftigkeit zu vermeiden: „... wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen.“ (PflegeVG-E, S. 2, 2021) Fakt ist, dass aktuell durchschnittlich zwei von drei Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen die Kosten dafür nicht mehr aus Renteneinkünften und den Mitteln aus der Pflegeversicherung bestreiten können und so Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Menschen geraten so als „Taschengeldempfangende“ in eine sie beschämende Lage und sind ohne echte Teilhabe am sozialen Leben. Dies widerfährt ihnen ungeachtet eines meist arbeitsreichen Lebens, sei es durch Erwerbs- oder Familienarbeit.

Notwendige Handlungsbereiche – unsere Forderungen
Deckelung des Eigenanteils
Um Armut aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, muss der Eigenanteil zwischen Bedarf und Abdeckung durch die bestehenden Absicherungen grundsätzlich und dauerhaft reduziert werden. Es müssen die bisherigen systembedingten dynamischen Steigerungen der Eigenanteile für stationär versorgte pflegebedürftige Menschen entfallen.
Die aktuelle Reform des Pflegeversicherungsgesetzes bringt hier nur eine und zu geringe kurzfristige Entlastung.

Solidarische Finanzierung der Kosten – Bürgerversicherung
Rothgang (2021) benennt dazu als nachhaltige Lösung die Verbreiterung der Einnahmebasis durch die Einführung einer Bürgerversicherung beziehungsweise einen Finanzausgleich zwischen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung. Damit wäre eine absolute Begrenzung des Eigenanteils möglich, ohne den Beitragssatz weiter anzuheben. Es muss Ziel sein, den Eigenanteil als fixen, für alle pflegenden Menschen leistbaren Beitrag zu gewährleisten.

Personal halten und gewinnen!
Ein großes Problem in der Pflege ist der schon seit langer Zeit vorhandene und weiter fortschreitende Mangel an Pflegepersonal. Dieser Mangel ist, verknüpft mit der Finanzierungsgrundlage, ein massives Zukunftsproblem für eine qualitativ hochwertige und auch nachhaltige Pflege.
Diesem Mangel muss auf mindestens drei Ebenen begegnet werden:
1. Die Umsetzung von Personalbemessung muss, wie schon lange gefordert, verbindlich und möglichst rasch erfolgen. Der Personalschlüssel muss damit den Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasst sein.
2. Es sind entlastende Arbeitsbedingungen für die in der Pflege arbeitenden Menschen umzusetzen.
3. Eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte muss absehbar erfolgen.

Flexibilisierung des Angebotes
Ambulante und stationäre Pflege sind in einem starren gesetzgeberischen Rahmen gepresst. Innovative Lösungen, die zum Beispiel die ambulante und stationäre Versorgung aus einer Hand zulassen sollten ermöglicht werden. Für die von Pflege betroffenen Menschen und deren Angehörige sind Schnittstellen von Zuständigkeiten oftmals Hinderungsgründe, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Das muss aufhören.
Überreglementierungen sind abzubauen. Die Beschäftigten in der Pflege sollen den Großteil ihrer Tätigkeit den zu pflegenden Menschen widmen können und nicht bürokratischen Prozessen, die diese Tätigkeiten behindern und vor allem der Legitimation anderer dienen.
Wir appellieren in Sorge und mit Nachdruck an die politisch Verantwortlichen und fordern sie auf, die geforderten Veränderungen im Hinblick auf die Finanzierungsgrundlagen, auf die Verbesserung der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen und die Personalgewinnung sowie die Flexibilisierung umzusetzen.


Nur so kann eine bedarfsgerechte und damit angemessene Versorgung für die älteren Menschen in ihrer letzten Lebensphase sichergestellt werden!
Ansprechpartner zu dieser Empfehlung ist der Vorsitzende Jentsch.

*Teilnehmende des AK: Norbert Jandt, Jürgen Karad, Horst-Dieter Tiemann, Siegfried Paasche und Barbara Eifert. Beratende des AK: Manuela Anacker, VdK; Prof. Dr. Harry Fuchs, Hochschule Düsseldorf; Ulrike Kempchen, BIVA; Prof. Dr. Heinz Rothgang, SOCIUM, Universität Bremen
Quellen:
BIVA-Pflegeschutzbund (02.06.2021):BIVA kritisiert Pflegereform scharf – Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner reine Schönfärberei. Pressemitteilung.
Fuchs, Harry (2016): Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. http://harry-fuchs.de/2016/05/17/weiterentwicklung-der-pflegeversicherung/
Rothgang, Heinz (2021): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GPVG) (BT-Drucksache 19/26822) und zu den Änderungsanträgen 1 bis 20 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Ausschussdrucksache 19(14)320.1) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 7.6.2021. Ausschussdrucksache 19(14)347(20).
PflegeVG-E [Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege- Versicherungsgesetz – PflegeVG)], Bundestags-Drucksache 12/5617.
Sandes, Katrin (2019): Die Gefahr, durch Pflege arm zu werden. Beitrag im Deutschlandfunk am 21.04.2019. https://www.deutschlandfunk.de/einfuehrung-der-pflegeversicherung-die
Sozialverband VdK (17.09.2021): „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“. https://www.vdk.de/deutschland/pages/83094/vdk- praesidentin_sofortprogramm_der_naechsten_bundesregierung_muss_endlich_pflege_zu_hause_staerken

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Klar ist, die steigenden Kosten durch Energiepreise und die Inflation stellen Pflegeeinrichtun- gen vor große Probleme und in der Folge die Bewohnerinnen und Bewohner. Der WDR hatte zur Lage von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen am 26. August berichtet. Am Freitag die- ser Woche, am 02. September, wird nun in einer aktuellen Stunde im Landtag dazu beraten. „Wir sind gespannt, was von der Politik an Lösungen aufgezeigt wird und wie schnell die Umsetzung gelingt“ so der Vorsitzende Karl-Josef Büscher und unterstreicht dabei, „wir brau- chen hier schnelle Lösungen, damit es am Ende nicht zu drohenden Schließungen kommt und Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen die Leittragenden sind, denn vor allem sie müssen wir als Gesellschaft schützen.“
Was die Kosten für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen anbelangt, braucht es über die akut notwendigen Lösungen eine grundsätzliche Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Diese Ansicht vertritt die Landesseniorenvertretung und mit ihr die Landesarbeitsgemein- schaft der ehrenamtlichen, politischen Seniorenorganisationen (LAGSO = AG NRW SPD 60plus, BRH Landesverband NRW, DBB NRW, DGB Bezirk NRW, GEW NRW, LAG Alten- politik B90/Grüne, LAG NRW der KAB, Liberale Senioren NRW, Senioren-Union NRW, Ver.di NRW, LSV NRW). Gemeinsam unterstützen sie eine Empfehlung dazu, die von der Landes- seniorenvertretung im vergangenen Jahr unter Einbezug namhafter Expertinnen und Exper- ten erarbeitet wurde.
„In unserer Empfehlung (anbei) weisen wir nicht allein auf das verfehlte Ziel der Pflegeversi- cherung hin, nämlich Menschen vor Armut zu schützen“, sondern, so Büscher weiter „wir nennen wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung: Deckelung des Eigenanteils sowie eine solidarische Finanzierung der Kosten durch eine Bürgerversicherung“.
Wir fordern, die Finanzierungsgrundlage zu verbessern, diese auf eine breite Basis zu stellen und dem Personalmangel durch konkrete Verbesserungen entgegenzutreten, darin bestehen wesentliche Aufgaben für die rahmensetzende Politik vor allem auf der Bundesebene. Unser Bundesland sollte dies unterstützen und seinen vorhandenen Einfluss geltend machen.
Übrigens: Zur Empfehlung der Landesseniorenvertretung gibt es bis dato genau eine Rück- meldung von der Bundesebene! Das ist beschämend wenig und zeigt auch an dieser Stelle, Ältere müssen offenbar lauter werden, sonst werden sie vergessen.
Karl-Josef Büscher Vorsitzender der Landesseniorenvertretung NRW e.V.

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Suizidprävention im Alter stärken

BAGSO nimmt Stellung zur Neuregelung der Suizidassistenz

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ruft den Gesetzgeber dazu auf, die Bedingungen für die Suizidassistenz klar zu regeln und dabei insbesondere die Situation älterer Menschen in den Blick zu nehmen. In ihrer Stellungnahme „Suizidprävention im Alter stärken“ weist die BAGSO auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hin. Sie fordert den Ausbau der psychologischen und psychiatrischen Versorgung älterer Menschen und eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters.

„Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte hierbei möglichst bald zu regeln“, sagte BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Die aktuelle Situation birgt die Gefahr, dass sich Strukturen etablieren, die politisch nicht gewollt sein können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass mit der Not oder der Unsicherheit von Menschen keine Geschäfte gemacht werden.“

Das neu zu regelnde Verfahren der Suizidassistenz muss nach Ansicht der BAGSO der Stabilität und der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Prüfung müsse im Rahmen einer qualifizierten und staatlich kontrollierten Beratung erfolgen, die auch mögliche Hilfs- und  
Entlastungsangebote aufzeigt. Es sei wichtig, dass die Beratenden auch in Fragen des Alters über fachliche Expertise verfügen.

Zu den Risikofaktoren für Suizide im hohen Alter zählen Einsamkeit, Depressionen, chronische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit. Dazu könne das Gefühl kommen, nicht mehr gebraucht zu werden, oder die Sorge, anderen eine Last zu sein. Die BAGSO fordert deshalb eine gute pflegerische und palliative Versorgung, die flächendeckend verfügbar sein muss.

Die Neuregelung der Suizidassistenz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nicht verfassungskonform und somit ungültig erklärt hat. Der Bundestag hat im Juni 2022 in einer Orientierungsdebatte über eine Reform der Sterbehilfe beraten.

Zur Stellungnahme