Jeder kann sich ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe engagieren und Personen mit einem Pflegegrad unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen oder Älteren zugutekommt. Sofern die pflegebedürftige Person Ihre Leistung als Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann sie sich die hierfür ggf. entstandenen Aufwände bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von der Pflegekasse erstatten lassen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Sie betreuen ehrenamtlich (nur eine Person).
- Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt noch verschwägert.
- Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt.
- Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen
Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie
• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.
In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.
Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.
Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.
Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.
Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen
Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.
Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:
- Zoobesuch
- Theaterbesuch
- Spazieren gehen
- Kochen
- Vorlesen
- Rätseln
- Basteln
- Einkaufen
- Spielen
- Wäsche waschen
- Arztbesuch
- Behördengänge
- Kaffee trinken
- Freundschaftspflege
- und vieles mehr
Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.