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Suizidprävention im Alter stärken

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Suizidprävention im Alter stärken

BAGSO nimmt Stellung zur Neuregelung der Suizidassistenz

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ruft den Gesetzgeber dazu auf, die Bedingungen für die Suizidassistenz klar zu regeln und dabei insbesondere die Situation älterer Menschen in den Blick zu nehmen. In ihrer Stellungnahme „Suizidprävention im Alter stärken“ weist die BAGSO auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hin. Sie fordert den Ausbau der psychologischen und psychiatrischen Versorgung älterer Menschen und eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters.

„Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte hierbei möglichst bald zu regeln“, sagte BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Die aktuelle Situation birgt die Gefahr, dass sich Strukturen etablieren, die politisch nicht gewollt sein können. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass mit der Not oder der Unsicherheit von Menschen keine Geschäfte gemacht werden.“

Das neu zu regelnde Verfahren der Suizidassistenz muss nach Ansicht der BAGSO der Stabilität und der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Die Prüfung müsse im Rahmen einer qualifizierten und staatlich kontrollierten Beratung erfolgen, die auch mögliche Hilfs- und  
Entlastungsangebote aufzeigt. Es sei wichtig, dass die Beratenden auch in Fragen des Alters über fachliche Expertise verfügen.

Zu den Risikofaktoren für Suizide im hohen Alter zählen Einsamkeit, Depressionen, chronische Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit. Dazu könne das Gefühl kommen, nicht mehr gebraucht zu werden, oder die Sorge, anderen eine Last zu sein. Die BAGSO fordert deshalb eine gute pflegerische und palliative Versorgung, die flächendeckend verfügbar sein muss.

Die Neuregelung der Suizidassistenz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nicht verfassungskonform und somit ungültig erklärt hat. Der Bundestag hat im Juni 2022 in einer Orientierungsdebatte über eine Reform der Sterbehilfe beraten.

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