Aktuelles und Wichtiges

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Am 12.04.2024 findet die Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Rhede im kleinen Sitzungssaal im Rathaus (Raum 209) statt.

Diese Sitzung ist öffentlich! Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über die Arbeit des Seniorenbeirates zu informieren. Zu Beginn der Sitzung wird Frau Christel Dahlhaus ihre Aufgabe als Kirchlich Beauftragte Seelsorgerin im Beerdigungsdienst vorstellen.

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Die drei Männer des handwerklichen Helferdienst kommen aus verschiedenen handwerklichen Berufen. Gern setzen sie nun auch im Rentenalter ihre Erfahrungen und ihr handwerkliches Können für ältere Menschen ein. –Gemäß dem Motto: Senioren helfen Senioren

 

Doch auch bei anderen Bürgerinnen und Bürgern die Hilfe gebrauchen sind sie zur Stelle.

Oft sind es kleine Reparaturen, bei denen nicht undbedingt ein Handwerksbetrieb kommen möchte.

 

Es sind kleine Reparaturen im Haushalt oder kleinere Hilfestellungen in anderen Bereichen, wenn der ältere Mensch manchmal niemanden hat, der ihn unterstützt.

Dienste, für die sie bisher eingesetzt wurden und unterwegs waren:

Kleine Elekroreperaturen wie Klingel, Türdrücker oder auch ein Wechsel von einer Birne oder Leuchtröhre. Eine Gardinenstange die befestigt werden muss oder ein Schublade die nicht mehr läuft und klemmt. Auch kleine Transporte von Stühlen oder Kommoden wurden schon erledigt

 

Gerufen werden kann der Helferdienst z.B. für folgende Hilfestellungen: Kleinere Reparaturen oder Einstellungen an Haushaltsgeräten, Hilfe beim Anbringen kleiner Regale oder beim Leimen eines Stuhles oder Tisches, oder wenn eine  Tür schleift. All das sind Dinge, die die Helfer gerne für Sie erledigen .

Nicht aber aufwändige Zimmer-Anstriche oder Veränderungen oder Umbauten von Einbauküchen oder ähnlichem. Solche Tätigkeiten überschreiten grundsätzlich den Rahmen der Hilfestellungen und sollten vom Handwerker Ihres Vertrauens ausgeführt werden.

 

Wer also kleine Hilfestellungen und Reparaturen im Haus benötigt, meldet sich einfach telefonisch bei:

Bernhard Thielkes, Telefon 0 28 72 / 15 02

Klemens Bösing, Telefon 0 28 72 / 17 66

Hans Möllenbeck, Telefon 0 28 72 / 22 98

Mit diesen Helfern können Termine vereinbart werden.

 

Wichtig zu wissen ist, der Helferdienst arbeitet ehrenamtlich und der Einsatz kostet nichts. Die Männer machen das gern und wollen Unterstützung geben, da wo es nötig ist.

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PRESSEMITTEILUNG:

„Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) fordert, dass Menschen
in unserem Land angstfrei leben und vor rechtem Gedankengut und den daraus folgenden
Angriffen beschützt sind.“ Der Vorstand der LSV begrüßt und unterstützt deshalb die der-
zeitigen Demonstrationen aller jener, die sich quer durch alle Generationen für die Demo-
kratie und gegen jede menschenverachtende Haltung einsetzen. Der Vorsitzende Karl-Jo-
sef Büscher: „Wir treten entschieden für das Versprechen ,Nie wieder‘ ein und erwarten,
dass sich im Alltag alle dafür einsetzen.“
Die Vertretung der älteren Menschen in NRW will allerdings jetzt von der Politik mehr se-
hen als nur das bisherige Lob für die Proteste. „Es müssen konkrete Handlungen folgen“,
meint Büscher, um den beängstigenden „Remigrations-Fantasien“ aus rechten Kreisen et-
was entgegenzusetzen. Maßnahmen gegen die voranschreitende soziale Spaltung der
Gesellschaft gehören dazu. Auch dürfte etwa ganz praktisch an Integrations- und Sprach-
kursen sowie an politischer Bildung für die Demokratie nicht gespart werden. Zudem ver-
dienten alle jene, die sich auch unabhängig von Parteimitgliedschaften für die Demokratie
einsetzen, Einbezug und Unterstützung. „Die Landesseniorenvertretung ist der Demokratie
verpflichtet, wir gründen uns auf Teilhabe von der Basis bis in die Spitze“, sagt Karl-Josef
Büscher.
Um den Bürgerinnen und Bürgern aber die Werte und unschätzbaren Vorteile der Staats-
form Demokratie auch im Alltag erlebbar zu machen, müssten sie Teilhabe erfahren. Men-
schen müssen erleben, dass auf ihre Fragen und ihre Anliegen an die Politik schnellstens
glaubwürdige Resonanz erfolgt. Politik sollte viel besser erklärt werden. Auch der Dienst-
leistungsgedanke in den Behörden sowie der Abbau überflüssiger und kleinkarierter Büro-
kratie sollten wesentlich stärker vorangetrieben werden. „Hier besteht akuter Handlungs-
bedarf“, weist die Landesseniorenvertretung auf drängende Probleme hin, die die Unzu-
friedenheit vieler Menschen wachsen ließen und sie in die Arme angeblicher „Alternativen“
treiben könnten oder bereits trieben. „Wir brauchen dafür einen schon einmal beschwore-
nen ,Ruck‘ durch unser aller Land“. Dieser sollte nach Ansicht des LSV-Vorstands nicht
mehr allzu lange auf sich warten lassen, um die Demokratie zu verteidigen.

Karl-Josef Büscher
Vorsitzender

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16 Kommunen des Westmünsterlands und die Kreispolizeibehörde Borken beteiligen sich

 

Bürgerinnen und Bürger, die mehr zu den Themen „Leben im Alter“ und „Älter werden“ im Kreis Borken erfahren möchten, können ab sofort die Gesundheits- und Senioren-App „Gut versorgt in“ speziell für das Westmünsterland nutzen. „Sie kann im App Store oder bei Google Play kostenlos heruntergeladen werden und funktioniert sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet ohne Eingabe persönlicher Daten oder Passwörter“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker. Nach dem Download wählen die Nutzer eine der 16 teilnehmenden Kommunen aus dem Kreisgebiet (Bocholt ist zum Start wegen eigener Überlegungen zunächst nicht beteiligt) aus und erhalten dann wahlweise Informationen aus ihrem Ort sowie vom Kreis Borken.

In der App finden Interessierte Adressen und Öffnungszeiten zahlreicher Institutionen speziell für Seniorinnen und Senioren. „Dazu gehören beispielsweise Arztpraxen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Pflegeinstitutionen und -dienste“, sagt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Gesundheits- und Sozialdezernent. Diese Angebote sind nach ihrer räumlichen Entfernung zum Standort der Nutzer sortiert. Des Weiteren stehen dort auch Informationen über die Leistungs- und Beratungsangebote der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung und des Kreises Borken zur Verfügung. „Zudem können Bürgerinnen und Bürger das Informations- und Ratgeberportal zu verschiedenen relevanten Bereichen für das Leben im Alter, wie zum Beispiel Ernährung, Gesundheit oder Reisen nutzen“, fügt Karin Ostendorff, Leiterin des Fachbereichs Soziales des Kreises Borken, hinzu. Neben den Kommunen und der Kreisverwaltung ist auch die Kreispolizeibehörde Borken in der App vertreten. Sie hat dort die Möglichkeit, eigene Informationen zu veröffentlichen und mithilfe von Push-Benachrichtigungen in Echtzeit beispielsweise vor aktuellen Betrugsmaschen zu warnen.

„Besonders die übersichtliche Darstellung durch eine Kacheloberfläche erleichtert Seniorinnen und Senioren die Bedienung. Sie können beispielsweise aus der App direkt in ihrer Arztpraxis anrufen, den hinterlegten Routenplaner nutzen oder sich Inhalte auch vorlesen lassen“, betont Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken. Fortlaufende Aktualisierungen der Angebote übernimmt der App-Anbieter „Gut versorgt in … GmbH“. Dafür können sich Nutzerinnen und Nutzer entweder in der App direkt an die Firma oder an Lena Schlamann unter der E-Mail-Adresse an l.schlamann@kreis-borken.de wenden.

„Gerade durch die Corona-Pandemie hat der Umgang mit digitalen Medien auch für ältere Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr an Bedeutung gewonnen“, macht Dr. Ansgar Hörster deutlich. Daher sei die Erweiterung des Informationsangebots durch eine App eine moderne und zeitgemäße Lösung, die viele Vorteile biete.

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So können Sie Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden

Jeder kann sich ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe engagieren und Personen mit einem Pflegegrad unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen oder Älteren zugutekommt. Sofern die pflegebedürftige Person Ihre Leistung als Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann sie sich die hierfür ggf. entstandenen Aufwände bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von der Pflegekasse erstatten lassen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie betreuen ehrenamtlich (nur eine Person).
  • Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt noch verschwägert.
  • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt.
  • Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen

Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.

Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.

Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.


Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen

Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.

Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:

  • Zoobesuch
  • Theaterbesuch
  • Spazieren gehen
  • Kochen
  • Vorlesen
  • Rätseln
  • Basteln
  • Einkaufen
  • Spielen
  • Wäsche waschen
  • Arztbesuch
  • Behördengänge
  • Kaffee trinken
  • Freundschaftspflege
  • und vieles mehr

Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.

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