Aktuelles und Wichtiges

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16 Kommunen des Westmünsterlands und die Kreispolizeibehörde Borken beteiligen sich

 

Bürgerinnen und Bürger, die mehr zu den Themen „Leben im Alter“ und „Älter werden“ im Kreis Borken erfahren möchten, können ab sofort die Gesundheits- und Senioren-App „Gut versorgt in“ speziell für das Westmünsterland nutzen. „Sie kann im App Store oder bei Google Play kostenlos heruntergeladen werden und funktioniert sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet ohne Eingabe persönlicher Daten oder Passwörter“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker. Nach dem Download wählen die Nutzer eine der 16 teilnehmenden Kommunen aus dem Kreisgebiet (Bocholt ist zum Start wegen eigener Überlegungen zunächst nicht beteiligt) aus und erhalten dann wahlweise Informationen aus ihrem Ort sowie vom Kreis Borken.

In der App finden Interessierte Adressen und Öffnungszeiten zahlreicher Institutionen speziell für Seniorinnen und Senioren. „Dazu gehören beispielsweise Arztpraxen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Pflegeinstitutionen und -dienste“, sagt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Gesundheits- und Sozialdezernent. Diese Angebote sind nach ihrer räumlichen Entfernung zum Standort der Nutzer sortiert. Des Weiteren stehen dort auch Informationen über die Leistungs- und Beratungsangebote der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung und des Kreises Borken zur Verfügung. „Zudem können Bürgerinnen und Bürger das Informations- und Ratgeberportal zu verschiedenen relevanten Bereichen für das Leben im Alter, wie zum Beispiel Ernährung, Gesundheit oder Reisen nutzen“, fügt Karin Ostendorff, Leiterin des Fachbereichs Soziales des Kreises Borken, hinzu. Neben den Kommunen und der Kreisverwaltung ist auch die Kreispolizeibehörde Borken in der App vertreten. Sie hat dort die Möglichkeit, eigene Informationen zu veröffentlichen und mithilfe von Push-Benachrichtigungen in Echtzeit beispielsweise vor aktuellen Betrugsmaschen zu warnen.

„Besonders die übersichtliche Darstellung durch eine Kacheloberfläche erleichtert Seniorinnen und Senioren die Bedienung. Sie können beispielsweise aus der App direkt in ihrer Arztpraxis anrufen, den hinterlegten Routenplaner nutzen oder sich Inhalte auch vorlesen lassen“, betont Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken. Fortlaufende Aktualisierungen der Angebote übernimmt der App-Anbieter „Gut versorgt in … GmbH“. Dafür können sich Nutzerinnen und Nutzer entweder in der App direkt an die Firma oder an Lena Schlamann unter der E-Mail-Adresse an l.schlamann@kreis-borken.de wenden.

„Gerade durch die Corona-Pandemie hat der Umgang mit digitalen Medien auch für ältere Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr an Bedeutung gewonnen“, macht Dr. Ansgar Hörster deutlich. Daher sei die Erweiterung des Informationsangebots durch eine App eine moderne und zeitgemäße Lösung, die viele Vorteile biete.

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So können Sie Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer werden

Jeder kann sich ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe engagieren und Personen mit einem Pflegegrad unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen oder Älteren zugutekommt. Sofern die pflegebedürftige Person Ihre Leistung als Nachbarschaftshilfe in Anspruch nimmt, kann sie sich die hierfür ggf. entstandenen Aufwände bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von der Pflegekasse erstatten lassen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie betreuen ehrenamtlich (nur eine Person).
  • Sie und die pflegebedürftige Person sind weder bis zum 2. Grad verwandt noch verschwägert.
  • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt.
  • Sie haben an einem kostenfreien, von den Pflegekassen anerkannten Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs gemäß § 45 SGB XI teilgenommen

Ab dem 01.01.2024 wird zudem klargestellt, dass die Nachbarschaftshilfe für die Anerkennung auch nicht gleichzeitig als Pflegeperson der/des Pflegebedürftigen fungieren darf.
Gleichwohl sieht die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch eine Erleichterung vor. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, reicht es nun aus, wenn die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer entweder nachweisen, dass sie

• an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
• an einem Pflegekurs teilgenommen haben
oder
• bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre mit den wichtigen Informationen für die Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erstellt. Die Informationsbroschüre erhalten Sie hier.

Möchten Sie die Broschüre lieber direkt ausgedruckt erhalten, können Sie diese unter https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe kostenfrei bestellen. Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt Ihnen die Broschüre dann per Post zukommen. Nutzen Sie für die Bestätigung, dass Sie das Informationsangebot kennen, das Musterformular. Die Bestätigung darüber, ob Sie an einem Pflegekurs oder einem Nachbarschaftshilfekurs teilgenommen oder das Informationspaket gelesen haben, senden Sie mit dem Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse. Ggf. stellen die jeweiligen Pflegekassen eigene Bestätigungsformulare zur Verfügung.

Falls Sie sich entscheiden, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine finden Sie hier.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Ehrenamtlichen zum Datenabgleich notwendig.


Diese Aufgaben können Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen

Nachbarschaftshilfe soll vor allem im Alltag entlasten, soziale Kontakte fördern und Teilhabe ermöglichen. Alles, was die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen und der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit im Alltag dient, kann im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden. Dabei ist es wünschenswert, dass die pflegebedürftige Person einbezogen wird und aktiv teilnimmt.

Mögliche Aktivitäten/Unterstützungsleistungen:

  • Zoobesuch
  • Theaterbesuch
  • Spazieren gehen
  • Kochen
  • Vorlesen
  • Rätseln
  • Basteln
  • Einkaufen
  • Spielen
  • Wäsche waschen
  • Arztbesuch
  • Behördengänge
  • Kaffee trinken
  • Freundschaftspflege
  • und vieles mehr

Da die Nachbarschaftshilfe die soziale Teilhabe fördern soll, fallen einige Tätigkeiten nicht in Ihren Aufgabenbereich als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer. Dazu gehören Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe oder pflegerische (körperbezogene) Maßnahmen.

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Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10.12.2023) haben Nichtregierungsorganisationen aus 80 Ländern eine UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen gefordert. Mit einer weltweiten Petition wenden sie sich an die internationale Staatengemeinschaft und rufen dazu auf, unverzüglich mit der Ausarbeitung einer Altenrechtskonvention zu beginnen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen beteiligt sich an der Aktion. Die Petition kann auf der Plattform change.org unterzeichnet werden.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legten die Vereinten Nationen vor 75 Jahren die Rechte fest, die für alle Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter gelten. Doch kommen weltweit viele ältere Menschen nicht in den Genuss dieser Rechte, heißt es in der Petition. Ältere Menschen seien häufig Gewalt und Vernachlässigung ausgesetzt oder erhielten nicht die Pflege und Unterstützung, die sie benötigten. Ziel einer Konvention ist es deshalb, bestehende Lücken im rechtlichen Schutz älterer Menschen zu schließen. „Bei den Vereinten Nationen wurden bereits zahlreiche Beweise dafür vorgelegt, dass eine Altenrechtskonvention dringend erforderlich ist. Ältere Menschen müssen den gleichen Zugang zu Gesundheit, Bildung, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard haben“, so die Petition im Wortlaut.

Die Petition für eine UN-Altenrechtskonvention wurde von der Globalen Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP) gestartet, um Druck auf die anstehenden Verhandlungen der Vereinten Nationen zu den Rechten älterer Menschen im Frühjahr 2024 auszuüben. GAROP ist ein Netzwerk von über 400 Organisationen, das sich für die Stärkung und Förderung der Rechte älterer Menschen einsetzt. Die BAGSO ist Mitglied von GAROP.

Petition auf change.org (externe Internetseite)

Deutsche Übersetzung des Petitionstextes (PDF)

Häufig gestellte Fragen zu den Menschenrechten Älterer (PDF)

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Luzia Höyng reicht Staffelstab weiter an Jochen Coppenrath

Seit dem 15.03.2005, und somit zur allerersten Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Rhede, ist Luzia Höyng 1. Vorsitzende. Nun hat sie den Staffelstab an Jochen Coppenrath, bisher 2. Stellver-tretender Vorsitzender, weitergereicht. – Beim Treffen des Gesamtvorstandes des Seniorenbeirates vor wenigen Wochen wurde Coppenrath mit großer Mehrheit gewählt.

„Um einen geordneten Übergang zu gewährleisten, ist die Zeit einer Übergabe des Postens nach über 18 Jahren für mich gekommen“, sagte Luzia Höyng, die als Gründungsmitglied des Seniorenbeirates der Stadt Rhede von Anfang an die Interessen der Seniorinnen und Senioren vertreten und viele Projekte im Sinne der Bürgerschaft begleitet und ins Leben gerufen hat. Seit vielen Jahren ist Luzia Höyng mit dem Seniorenbeirat Rhede Mitglied der Landessenioren-vertretung NRW und hat sich in vielen Schulungen in Bereichen wie Moderation, Rhetorik und Pressearbeit fortgebildet.

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Erfolgsmodell nicht einstampfen
Dass Erfolgsmodelle Geld kosten können, ist keine neue Erfahrung. Dass auch das 49-Euro-Ticket eine nicht ganz billige Errungenschaft ist und bleiben wird, verwundert ebenfalls niemanden. Dass nun allerdings das gut eingeschlagene, bundesweit einheitliche Tarifsystem nach 2024 infrage gestellt werden soll, kritisiert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) deutlich: „Drohungen mit dem Aus des Tickets sorgen nur für Verunsicherung“, kritisiert der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher den Hickhack zwischen Bund und Ländern.